Abschleppen auf Kosten der Haftpflicht des Unfallverursachers – Ratgeber

Abschleppen auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – Ratgeber

Ein Verkehrsunfall ist eine stressige Erfahrung, aber wenn Sie nicht schuld sind, haben Sie Anspruch auf kostenloses Abschleppen auf Kosten der Haftpflichtversicherung (OC) des Verursachers. Viele Fahrer in Polen kennen diesen Anspruch nicht. In diesem Ratgeber erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie kostenloses Abschleppen erhalten.

Was ist die OC-Versicherung?

OC (Zivilhaftpflichtversicherung) ist eine Pflichtversicherung für jedes in Polen zugelassene Fahrzeug. Wenn ein Fahrer einen Unfall verursacht, deckt seine OC-Police die Schäden des Geschädigten ab, einschließlich:

  • Reparatur des beschädigten Fahrzeugs
  • Abschleppkosten des Fahrzeugs des Geschädigten
  • Ersatzfahrzeug
  • Entschädigung für Wertverlust

Schritt für Schritt: Abschleppen über die OC-Versicherung

Schritt 1: Unfallstelle sichern

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warndreieck aufstellen (50 m innerorts, 100 m außerorts)
  • Warnweste anlegen
  • Bei Verletzten: 112 anrufen

Schritt 2: Den Vorfall dokumentieren

  • Fotos machen – von den Schäden, der Unfallstelle, der Position der Fahrzeuge
  • Daten des Verursachers notieren – Name, Ausweisnummer, Kennzeichen, Versicherer, Policennummer
  • Gemeinsame Unfallmeldung ausfüllen
  • Zeugen suchen – Kontaktdaten notieren

Schritt 3: Polizei rufen (falls nötig)

Die Polizei muss gerufen werden bei Verletzten, Alkohol-/Drogeneinfluss des Verursachers oder Fahrerflucht.

Schritt 4: Abschleppdienst rufen

Option A: Den Versicherer des Verursachers anrufen – er schickt einen Abschleppwagen auf seine Kosten.

Option B (empfohlen): Selbst einen Abschleppdienst beauftragen, z. B. HolowaniePojazdow.eu, und die Rechnung aufbewahren – der Versicherer erstattet die Kosten.

Schritt 5: Schaden beim Versicherer melden

Den Schaden immer beim Versicherer des Verursachers melden, nicht beim eigenen!

Schritt 6: Unterlagen einreichen

  • Unfallmeldung oder Polizeibericht
  • Fotos vom Unfallort
  • Abschlepprechnung
  • Fahrzeugschein
  • Bankverbindung

Welche Kosten deckt die OC-Versicherung?

  • Abschleppen zur Werkstatt oder nach Hause
  • Bewachter Parkplatz – wenn das Fahrzeug auf eine Begutachtung warten muss
  • Ersatzfahrzeug – für die Dauer der Reparatur
  • Fahrzeugreparatur – bis zum vollen Fahrzeugwert
  • Wertminderung – wenn das Fahrzeug nach der Reparatur an Wert verloren hat

Häufige Fehler

  1. Keine Kostenerstattung beantragen – Immer Rechnungen aufbewahren!
  2. Zu lange auf den Versicherer warten – Selbst beauftragen und Erstattung beantragen
  3. Fehlende Dokumentation – Ohne Fotos und Rechnungen ist die Erstattung schwierig
  4. Beim eigenen Versicherer melden – Immer beim Versicherer des Verursachers melden

Zusammenfassung

Das Abschleppen auf Kosten der OC-Versicherung des Verursachers ist Ihr gesetzliches Recht. Dokumentieren Sie alles, bewahren Sie Rechnungen auf und scheuen Sie sich nicht, Ihre Rechte geltend zu machen.


Sofortiges Abschleppen nach einem Unfall nötig? Rufen Sie uns an – wir sind rund um die Uhr in ganz Polen im Einsatz. Wir helfen Ihnen auch bei den Formalitäten. Prüfen Sie unser Angebot in Kattowitz, Krakau und Warschau!

Nützliche Ressourcen

Offizielle Informationsquellen zum Straßenverkehr und zur Sicherheit:

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